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2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für 1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- [...] 18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 14 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, 2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten [...] Funktionstrennung verzichten. § 8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen und selbstständige Parkflächen[mehr]